Unsere AGB für Kurse: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen für Kurse

Die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Kurse gelten für alle Kanu- und Kajakkurse.

1. Buchung Die Anmeldung zu einem Kurs sollte schriftlich erfolgen (via Internetformular, E-Mail oder Post). Gibt der Buchende bei der Anmeldung weitere Teilnehmer an, haftet er für deren vertragliche Verpflichtungen genauso wie für seine eigenen.

2. Zahlungsweise Mit Aushändigung der Buchungsbestätigung via E-Mail oder Post wird der Vertrag wirksam. Bei frühzeitigen Buchungen wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Bei kleineren Aufträgen wird auf eine Anzahlung verzichtet. 3 Wochen vor der Veranstaltung wird der (Rest-)Betrag in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtpreis sofort fällig.

3. Kursunterlagen Detaillierte Kursunterlagen werden 3 Wochen vor der Veranstaltung versendet. Der Anmelder verpflichtet sich, die Unterlagen an alle anderen Teilnehmer, die er im Rahmen seiner Buchung angemeldet hat, weiterzuleiten.

4. Mindestteilnehmerzahl Bei den Kursen muss die in der Ausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl 2 Wochen vorher erreicht sein. Anderenfalls ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die gezahlte Kursgebühr wird erstattet.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer Jeder Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung den Rücktritt erklären, wobei folgende Stornogebühren anfallen:

- bis 22 Tage vor dem Kurs: 20% der Kursgebühr.
- ab dem 21. Tag bis 8 Tage vor dem Kurs: 40% der Kursgebühr.
- ab dem 7. Tag bis 3 Tage vor dem Kurs 60% der Kursgebühr.
- ab dem 2. Tag vor dem Kurs und bei Nichtantritt: 80% der Kursgebühr.

Abweichend von den Stornogebühren können bei Gruppen ab 3 Personen bis 22 Tage vor der Veranstaltung mindestens 1 Person, bei größeren Gruppen jedoch maximal ein Viertel der angemeldeten Teilnehmer, kostenlos zurücktreten. Ab dem 21. Tag vor der Veranstaltung gelten oben genannte Stornogebühren für alle Teilnehmer.

Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Veranstalter. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt oder einen Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten angefallen sind, als die oben genannten Stornogebühren.

6. Terminverlegung, Ersatzperson Eine kostenlose Terminverlegung ist in der Regel nicht möglich. Eine Umbuchung kann nur im Rahmen eines Rücktritts mit oben genannten Stornogebühren und einer anschließenden Neubuchung erfolgen. Die Benennung von Ersatzpersonen ist jedoch ohne Kosten möglich. Die Ersatzperson übernimmt dann sämtliche vertragliche Pflichten.

7. Höhere Gewalt, Hochwasser Kann der Kurs in Folge Höherer Gewalt bzw. aufgrund von äußeren Umständen (z.B. Hochwasser, Gewässersperrungen, Sturm) nicht durchgeführt werden, bemüht sich der Veranstalter, auf ein anderes Gebiet auszuweichen. Gelingt das nicht, sind beide Parteien zur kostenlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Die gezahlte Kursgebühr wird erstattet.

8. Witterung Die Kurse finden in freier Natur statt, wo es keine Garantie für schönes Wetter gibt. Eine kostenlose Kündigung des Vertrags oder eine zeitliche Verschiebung aufgrund der Witterung (z.B. Regen, Schauer, kühle Luft) ist nicht möglich.

9. Gesundheitliche Eignung Die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers an den Kursaktivitäten muss dieser selbst verantworten. Alle Teilnehmer müssen das Schwimmen und das kurzzeitige Tauchen (z.B. bei Kenterungen) unter Wasser unbedingt beherrschen.

10. Haftung Die Teilnahme an den Kursaktivitäen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Sollte es während der Veranstaltungen zu einem Unfall kommen, haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Kündigung einzelner Teilnehmer Alle Veranstaltungen können ein bestimmtes Gefahrenpotential bergen. Der Veranstalter behält sich daher vor, den Vertrag eines Teilnehmers zu kündigen, wenn dessen Verhalten entgegen den Anweisungen des Kursleiters sich selbst und / oder andere Teilnehmer gefährdet. Insoweit hat der Kursleiter Kündigungsvollmacht. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den Gesamtpreis des gekündigten Teilnehmers.

12. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese Veranstaltungsbedingungen.

Es gilt deutsches Recht.
Wildsport Tours - Thomas Mießeler - Münchhofstr. 4e - 79106 Freiburg
Januar 2012