Unsere AGB für die Vermietung: Mietbedingungen

Die Mietbedingungen gelten für alle Angebote aus dem Bereich der Kanuvermietung (mit Bootstransport oder Selbstabholung).

1. Buchung Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass unsere Ausrüstung jederzeit zur Vermietung bereit steht. Daher ist eine vorherige Buchung dringend empfohlen. Die Anmeldung sollte schriftlich erfolgen (via Internetformular, E-Mail oder Post). Wird eine ganze Gruppe angemeldet, haftet der Anmelder für die vertragliche Verpflichtungen der übrigen Gruppenmitglieder genauso wie für seine eigenen.

2. Zahlungsweise Mit Aushändigung der Buchungsbestätigung via E-Mail oder Post wird der Mietvertrag wirksam. Bei frühzeitigen Buchungen wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Bei kleineren Aufträgen wird auf eine Anzahlung verzichtet. 3 Wochen vor dem Mietzeitraum wird der (Rest-)Betrag in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtpreis sofort fällig.

3. Unterlagen Sollte der Bootstransport im Mietvertrag enthalten sein, werden 3 Wochen vor der Veranstaltung detaillerte Unterlagen zur Kanuvermietung (z.B. Anreise, Packliste etc.) versendet. Der Anmelder verpflichtet sich, die Unterlagen an alle anderen Gruppenmitglieder, die er im Rahmen seiner Buchung angegeben hat, weiterzuleiten. Ist eine Selbstabholung des Materials vereinbart, werden keine Unterlagen versendet.

4a. Rücktritt durch den Mieter bei Vermietung mit Bootstransport Der Mieter kann vor Beginn der Kanuvermietung den Rücktritt erklären, wobei folgende Stornogebühren anfallen:

- bis 22 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 20% des Mietpreises .
- ab dem 21. Tag bis 8 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 40% des Mietpreises .
- ab dem 7. Tag bis 3 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 60% des Mietpreises.
- ab dem 2. Tag vor Beginn des Mietzeitraums und bei Nichtinanspruchnahme: 80% des Mietpreises.

Abweichend von den Stornogebühren können bei Gruppen ab 3 Personen bis 22 Tage vor Beginn des Mietzeitraums mindestens 1 Person, bei größeren Gruppen jedoch maximal ein Viertel der Gruppenmitglieder, kostenlos zurücktreten. Ab dem 21. Tag vor Beginn des Mietzeitraums gelten oben genannte Stornogebühren für alle Gruppenmitglieder.

Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. Dem Mieter bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt oder einen Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten angefallen sind, als die oben genannten Gebühren.

4b. Rücktritt durch den Mieter bei Vermietung mit Selbstabholung Der Mieter kann vor Beginn der Kanuvermietung die Bootsanzahl verringern, wobei folgende Stornogebühren anfallen:

- bis 3 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 20% des Mietpreises.
- ab dem 2. Tag vor Beginn des Mietzeitraums und bei Nichtinanspruchnahme: 50% des Mietpreises.

Abweichend von den Stornogebühren kann ab einer Abnahme von 3 Booten bis 22 Tage vor Beginn des Mietzeitraums mindestens 1 Boot, bei größeren Mengen jedoch maximal ein Viertel der Boote kostenlos storniert werden. Ab dem 21. Tag vor Beginn des Mietzeitraums gelten oben genannte Stornogebühren für alle Boote.

Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. Dem Mieter bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt oder einen Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten angefallen sind, als die oben genannten Gebühren.

5. Terminverlegung, Ersatzperson Eine kostenlose Terminverlegung ist in der Regel nicht möglich. Eine Umbuchung kann nur im Rahmen eines Rücktritts mit oben genannten Stornogebühren und einer anschließenden Neubuchung erfolgen. Die Benennung von Ersatzpersonen ist jedoch ohne Kosten möglich. Die Ersatzperson übernimmt dann sämtliche vertragliche Pflichten.

6. Höhere Gewalt, Hochwasser Kann die Kanuvermietung in Folge Höherer Gewalt bzw. aufgrund von äußeren Umständen (z.B. Hochwasser, Gewässersperrungen, Sturm) nicht durchgeführt werden, bemüht sich der Vermieter, auf ein anderes Gebiet auszuweichen. Gelingt das nicht, sind beide Parteien zur kostenlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Der gezahlte Mietpreis wird erstattet.

7. Witterung Das Kanufahren findet in freier Natur statt, wo es keine Garantie für schönes Wetter gibt. Eine kostenlose Kündigung des Vertrags oder eine terminliche Verschiebung aufgrund der Witterung (z.B. Regen, Schauer, kühle Luft) ist nicht möglich. Eine Ausnahme bildet neben den Regelungen in Abschnitt 6 gesichert prognostizierter und ergiebiger Dauerregen (keine Schauer) für den gesamten Mietzeitraum. In dem Fall bietet der Vermieter am 2. Tag vor Beginn des Mietzeitraums (nur an dem Tag) eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin an. Ist keine Terminfindung möglich, kann in dem Fall der Vertrag mit einer ermäßigten Stornogebühr von 20% gekündigt werden.

8. Mietprotokoll Bei Entgegennahme der Mietgegenstände wird ein schriftliches Mietprotokoll aufgesetzt, in dem alle Mietgegenstände aufgeführt werden. Diese hat der Mieter zu überprüfen und den ordnungsgemäßen Zustand schriftlich zu bestätigen. Erkennbare Mängel sind zu protokollieren.

9. Kaution bei Selbstabholung Bei einem Identitätsnachweis (Personalausweis) erheben wir bei Tagesmieten keine Kaution; anderenfalls beträgt diese 100,- Euro pro Boot.

10. Schäden an Mietgegenständen, Verlust Der Mieter verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit den Mietgegenständen. Jede Beschädigung ist bei Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen. Die Mietgegenstände sind nicht gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung versichert. Für Verluste oder Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter, es sei denn, er weist nach, dass ihm insoweit kein Verschulden zur Last fällt. Schadensersatzansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit Beschädigungen der Mietgegenstände tritt der Mieter an uns ab. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Privathaftpflichtversicherung des Mieters in der Regel keine Deckung für Schäden an den Mietgegenständen leistet.

11. Rückgabe Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Rückgabe- bzw. Ankunftstermin und im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Sollten Sie sich bei der Rückgabe selbst abgeholter Boote verspäten, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig. Wir behalten uns vor, bei einer wesentlich späteren Rückgabe am Bootslager die Miete für einen weiteren Tag zu berechnen. Achten Sie daher bei der Kanumiete mit Selbstabholung auf eine realistische Zeitplanung.

12. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese Mietbedingungen.

Es gilt deutsches Recht.
Wildsport Tours - Thomas Mießeler - Münchhofstr. 4e - 79106 Freiburg
Stand: Januar 2012